Zivilrechtsmediation

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit,
bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit
anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien
systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst
verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von
Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen
Zivilgerichte zuständig sind. (Definition lt. Zivilrechts-
Mediations-Gesetz - ZivMediatG)

In der Praxis ist Mediation überall dort eine gut geeignete
Maßnahme, wo zwei oder mehr Konfliktparteien erkannt haben,
dass sie den Konflikt alleine nicht mehr in den Griff bekommen,
aber auch eine Entscheidung durch eine übergeordnete Instanz
(Vorgesetzte, Schiedsgremium, Gericht,...) nicht wünschenswert
oder möglich ist.

Mag. Gabriele Hecht ist beim Justizministerium eingetragene
Zivilrechts-Mediatorin.

 

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